Besonderheiten

  • Konflikte beim Bau sind häufig durch komplexe Überlagerungen von Defiziten geprägt, sowohl auf Auftragnehmer- als auch Auftraggeberseite. Eindeutige Verantwortungszuweisungen und Anspruchsbegründungen sind schwierig. Baumediation erfordert, diesen Gesamtzusammenhang zu sehen und Lösungen herbeizuführen, die den baulichen, wirtschaftlichen und unternehmerischen Interessen aller am Konflikt Beteiligten so weitgehend wie möglich entsprechen.
  • Die Komplexität von Konflikten auf Bauebene, mit meist einer Mehrzahl von Beteiligten und Betroffenen und zahlreichen Einzelproblemen bis hin zu Punktesachen, erfordert auch in der Mediation besondere Arbeitstechniken. Der Mediator benötigt Kenntnis von baulichen Abläufen und Problemen und von baurechtlichen Vorschriften. Bei Bedarf sind interdisziplinäre Teams von Mediatoren mit auf den jeweiligen Fall zugeschnittener besonderer Fachkompetenz zu bilden.
  • Die Haftpflichtversicherungen der am Konflikt Beteiligten sind von Beginn an in die Mediation mit einzubeziehen. Sowohl die Einleitung eines Mediationsverfahrens als auch die Herbeiführung einer verbindlichen Vereinbarung zur Beendigung des Konflikts erfordern in der Regel ihre Zustimmung.
  • Die Anwälte der am Konflikt Beteiligten gehen, wenn ihre eigenen Verhandlungsbemühungen gescheitert sind, meist zu Unrecht davon aus, im Konflikt beim Bau müsste „mit harten Bandagen“ gekämpft werden, um das Beste herauszuholen. Dies steht jedoch oft im Gegensatz zu den tatsächlichen Bedürfnissen ihrer Mandanten im Hinblick auf wirtschaftlich sinnvolle, zeitnahe Lösungen.
  • Die in einem Baukonflikt beteiligten Unternehmen sind oft gleichzeitig bei anderen Bauvorhaben gemeinsam tätig. Dies verstärkt das Interesse an Verständigungslösungen durch den Einsatz von Mediatoren und eröffnet Möglichkeiten zu konfliktübergreifenden Kompensationsgeschäften.
  • Baustellenbegleitende Mediation ist besonders geeignet, Konflikte während der Ausführungszeit, die zu Bauverzögerungen mit verspäteter Übergabe oder gar zu wirtschaftlich ruinösem Baustillstand führen könnten, ohne zeitliche Verzögerungen beizulegen.
  • Hier können Sie Einsicht in ein Fallbeispiel, Konfliktlösung zwischen Baufirma und Bauherr, nehmen.