Zielsetzungen und Vorteile

Mediation- und andere Beteiligungsverfahren im öffentlichen Bereich haben eine Reihe vorteilhafter Auswirkungen:

1. Bürgerfreundlichkeit

Die von einem Konflikt betroffenen Bürger erhalten direkt alle für sie notwendigen Informationen und können ihre Meinung einbringen, wo sie sonst nicht gefragt würden. Sie erfahren auf diese Weise, dass sie ernst genommen werden, dass ihnen Respekt und Verständnis entgegengebracht wird und dass sie die Geschehnisse selbst mit beeinflussen können. Dies führt zu einer deutlich besseren Akzeptanz der letztlich getroffenen Entscheidung, auch wenn nicht alle Wünsche verwirklicht werden konnten.

2. Höhere Entscheidungsqualität

Die Beteiligung der unmittelbar Konfliktbetroffenen ermöglicht, ihr Wissen und ihre Kompetenz hinsichtlich der Problemsituation und bestehender Lösungsmöglichkeiten einzubeziehen. Dadurch werden die Beurteilungsgrundlagen verbessert. Entscheidungsrelevante Umstände werden vollständig eingebracht und berücksichtigt, Lösungsalternativen ohne vorherige innere Festlegungen oder gar Vorabentscheidungen geprüft. Unzutreffende Argumente können rascher zurückgewiesen werden. Die Entscheidungen werden sachlich besser.

3. Deeskalation

Konfliktmittlungsverfahren führen zu einer Deeskalation streitiger Auseinandersetzungen und ermöglichen kooperative Zusammenarbeit. Notwendige Klärungen erfolgen in direktem Austausch, und nicht über die Medien, mit der daraus häufig folgenden Vergröberung der Argumentation und Eskalation des Konflikts.

4. Legimitationsgewinn

Entscheidungen auf der Grundlage offener transparenter Entscheidungsprozesse führen zu höherer Glaubwürdigkeit von Politik und Verwaltung und zu einem Gewinn an Respekt und Vertrauen.

5. Zeitgewinn

Beteiligungs- und Konfliktmittlungsverfahren bewirken beträchtliche Zeitgewinne, da zeitraubende Blockaden aufgelöst oder verhindert werden. Langjährige Gerichtsverfahren entfallen.

6. Entlastung

Verwaltung und Politik werden durch Beteiligungs- und Konfliktmittlungsverfahren entlastet. Behörden können zu Mittlern von Aushandlungsprozessen werden, in denen die Bürger Eigen- und Mitverantwortung übernehmen, anstatt dass Behörden Entscheidungen im Gegensatz zur Bürgerschaft fällen und durchdrücken.

Lesen Sie hierzu die Besonderheiten.