Familienmediation bei Trennung und Scheidung, Nürnberg

Problembeschreibung

Ein Ehepaar mit drei Kindern im Alter von zwölf bis sechzehn Jahren möchte auch nach der Trennung das gemeinsame Haus als Lebensmittelpunkt für die Ehefrau und die Kinder erhalten. Beiden Eheleuten liegt sehr an den Kindern. Der Ehemann ist bereit, in eine Mietwohnung umzuziehen. Der Wert des Hauses beträgt 240.000,00 €, die Belastungen betragen 120.000,00 €. Weiteres Vermögen ist nicht vorhanden.

Das Haus wurde in erheblichem Umfang durch Schenkungen und Erbschaften an den Ehemann während der Ehezeit finanziert.
Der Ehemann verdient monatlich 2.500,00 €, die Ehefrau 750,00 €. An Zins und Tilgung für das Haus fallen monatlich 1.000,00 € an. Damit ist ein erheblicher Teil des Familieneinkommens durch das Haus gebunden.


Ziel der Mediation

Zentrales Problem dieser Familienmediation ist, ob Regelungen gefunden werden können, die ermöglichen, dass das Haus finanziell gehalten werden kann, die Frau dort mit den Kindern bis zum 18. Geburtstag des jüngsten wohnen bleibt und beide Seiten angemessene Mittel für die Lebensführung haben. Zugleich soll bei den Eigentums- und Vermögensverhältnissen rechtliche Klarheit und Eindeutigkeit geschaffen werden.


Vorgehen

Nach Klärung der gemeinsamen Zielsetzungen der Eheleute führt der Mediator zunächst eine überschlägige Unterhaltsberechnung und Zugewinnausgleichsberechnung durch. Die Ehefrau erhielte hiernach für sich und die Kinder nach Abzug der Finanzierungskosten für das Haus von ihrem Mann monatlich 700,00 €, wobei das Kindergeld an sie ginge. Vom gemeinsamen Vermögen bekäme sie 30.000,00 €, der Ehemann 90.000,00 €.

Auf dieser finanziellen Grundlage kann die Frau das Haus nicht übernehmen. Der Ehemann kann es, hat jedoch nicht die 30.000,00 €, um seine Ehefrau auszuzahlen. Einen Kredit erhält er nicht, da seine Belastungen zu hoch sind.

In fünf gemeinsamen Sitzungen werden mit Hilfe des Mediators die Probleme besprochen, die verschiedenen Möglichkeiten auf ihre Durchführbarkeit hin diskutiert und eine umfassende Vereinbarung entwickelt. Die abschließende Lösung umfasst eine aus 8 Punkten bestehende Trennungsvereinbarung, mit der alle wesentlichen Probleme der Trennung zur vollständigen Zufriedenheit beider Seiten gelöst sind.↵


Ergebnis der Familienmediation

  • Die Ehegatten sorgen auch nach der Trennung gemeinsam für die Kinder und stimmen alle diese betreffenden wesentlichen Fragen miteinander ab.
  • Der Ehemann übernimmt das Haus zu Alleineigentum und stellt die Ehefrau von allen Belastungen frei. Er verpflichtet sich notariell, das Haus innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht zu verkaufen. Im Gegenzug mietet die Ehefrau das Haus für diesen Zeitraum unkündbar zu einem vereinbarten Mietzins für sich und die Kinder von ihm. Sie trägt die üblichen Nebenkosten eines Mieters, der Mann trägt die Eigentümerkosten, einschließlich Zins und Tilgung.
  • Der Ausgleichsanspruch der Ehefrau von 30.000,00 € aus der Zugewinnberechnung wird in ein grundbuchrechtlich abgesichertes, unverzinsliches Darlehen umgewandelt, das erst nach Ablauf von fünf Jahren kündbar ist.
  • Die Unterhaltsansprüche von Frau und Kindern werden mit der Miete für das Haus verrechnet. Nach Abzug dessen verbleibt für den Ehemann eine monatliche Barzahlung von 175,00 €.
  • Der Hausrat wird in direkter Absprache zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt.
  • Der Versorgungsausgleich wird nur bis zum Zeitpunkt der Trennung durchgeführt.
  • Die Zugewinngemeinschaft wird aufgehoben, stattdessen Gütertrennung vereinbart, bei gleichzeitigem Erb- und Pflichtteils-verzicht.
  • Jede Seite trägt die Hälfte der Kosten der Mediation, auch eines zukünftigen Scheidungsverfahrens, unabhängig davon, wer sich in diesem anwaltlich vertreten lässt.

Der Mediator hält diese Regelungen in einer Trennungsvereinbarung fest, die drei Wochen nach Unterzeichnung notariell beurkundet wird. Damit sind alle Fragen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung verbindlich geregelt. In das spätere gerichtliche Verfahren kommen dann nur noch die Scheidung als solche und der Versorgungsausgleich.

Kosten und Zeit

Die Gesamtdauer der Mediation betrug 10 Stunden (5 Sitzungen zu je 2 Stunden). Einschließlich der Protokollierung der einzelnen Sitzungen und der Entwicklung der Trennungsvereinbarung entstanden dadurch Kosten von 3.800,00 €, von denen jede Seite die Hälfte trug. Diese Trennungsvereinbarung hätte bei Abrechnung nach der anwaltlichen Gebührenordnung mit zwei Anwälten Kosten von insgesamt 9.815,00 € verursacht.

Vorteil einer Familienmediation ist auch der zeitliche Aspekt. Nur Mediation bietet die Möglichkeit einer so raschen und direkten Lösung, weil beide Seiten an einem Tisch in gemeinsamen Gesprächen ihre Konflikte klären, ohne von langwierigem Schriftwechsel abhängig zu sein.