Fallbeispiel
Der Konflikt
In einer Wohnanlage in Nürnberg mit 27 Wohnungseinheiten herrschte zwischen einem Eigentümerehepaar und den anderen Eigentümern seit Fertigstellung der Wohnanlage im Jahre 2000 Streit. Auslöser waren die Insolvenz des ursprünglichen Bauträger-Unternehmens, zweimalige Verwalterwechsel in dieser Zeit und zahlreiche damit verbundene Unklarheiten und Unstimmigkeiten. Von dem Eigentümerehepaar wurden vor diesem Hintergrund im Jahr nach der Fertigstellung der Anlage mehrere Beschlüsse der Eigentümerversammlung angefochten. Es ging um Fragen der richtigen Protokollierung der Eigentümerversammlung, Fehler bei der Einladung, Kostentragung für den Müllcontainerplatz und den Verteilungsschlüssel einer Sonderumlage. Es schloss sich ein Rechtsstreit durch drei Instanzen an, der in diesem ersten Fall mit einem Sieg des anfechtenden Ehepaares endete.
Danach gab es jedoch keinen Rechtsfrieden. Vielmehr kam es in den Folgejahren zu zahlreichen weiteren Beschlussanfechtungen durch das Eigentümerehepaar, insbesondere hinsichtlich der Jahresrechnungen, mit sich anschließenden gerichtlichen Verfahren, mit wechselnden Ergebnissen. Die Parteien waren nach und nach gerichtsbekannt. Die Rechtslage ließ sich in diesen Verfahren nicht mehr eindeutig klären, da durch einen Verwalterwechsel nur noch unvollständige Unterlagen vorlagen.
Jegliche Kommunikation zwischen dem Eigentümerehepaar und den Miteigentümern war aufgrund dieser Auseinandersetzungen schließlich abgebrochen. Das Eigentümerehepaar erschien nicht mehr bei den Eigentümerversammlungen. Auch die Kontakte mit der Hausverwaltung waren durch Auseinandersetzungen gekennzeichnet.
Die Mediation
Im Mediationsverfahren gelang es dann, die bestehenden Probleme grundsätzlich zu lösen. Es zeigte sich nämlich schon in den Vorgesprächen zwischen dem Mediator und dem Eigentümerehepaar einerseits, den Vorsitzenden des Eigentümerbeirats andererseits, dass die Positionen, um die in den gerichtlichen Verfahren bisher gekämpft wurde, keine entscheidende Rolle mehr spielten. Alle Beteiligten hatten vielmehr den Wunsch, den Dauerstreit zu beenden, dies jedoch so, dass dabei keine Seite das Gesicht verlor. Der Mediator musste insbesondere dafür einen Weg finden. Der Aufbau von Vertrauen zwischen den Parteien und dem Mediator war dafür eine wesentliche Voraussetzung. In der Sache war seine Aufgabe festzustellen, welche Punkte überhaupt noch klärungsbedürftig waren und wo hier beiderseits akzeptable Kompromisse lagen. Hier waren beide Seiten bereit, einander entgegenzukommen.
Wesentlich war auch die wertschätzende Einbeziehung der Anwälte beider Seiten durch den Mediator. Alle Schritte des Mediationsverfahrens wurden mit diesen vorweg besprochen und abgestimmt, selbstverständlich auch die abschließende Mediationsvereinbarung.
Eine Besonderheit des Falles lag darin, dass mit den Konfliktbeteiligten nur Einzelgespräche, teilweise unter Einbeziehung der jeweiligen Anwälte und der Hausverwaltung, geführt wurden. Auf ein gemeinsames Mediationsgespräch wurde im allseitigen Einvernehmen verzichtet. Es bestand seitens des Mediators die Befürchtung, dass dabei kränkende Äußerungen fallen könnten, die eine Verständigung gefährden würden.
Das Ergebnis
Die Mediation führte zu einer umfassenden Einigung über alle offenen Streitpunkte. Durch den Mediator wurde in Abstimmung mit den Anwälten beider Seiten, den Konfliktbeteiligten und der Hausverwaltung eine entsprechende vertragliche Vereinbarung entwickelt und von den Konfliktbeteiligten unterzeichnet. Diese wurde einige Zeit danach von der Eigentümerversammlung einstimmig genehmigt. Anschließend wurden sämtliche Gerichtsverfahren bei Kostenaufhebung einvernehmlich für erledigt erklärt.
Spätere Nachfragen zeigen, dass auch tatsächlich die Streitigkeiten zwischen den Eigentümern durch die Mediation vollständig beigelegt wurden. Das Eigentümerehepaar ist wieder in die Hausgemeinschaft integriert.
Die Kosten
Für die Mediation entstanden Kosten in Höhe von 4.669,00 €, die beide Seiten je zur Hälfte tragen. Demgegenüber fielen in den gerichtlichen Streitigkeiten davor jedes Jahr Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von durchschnittlich 10.000,00 € bis 15.000,00 € an
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