Fallbeispiel
Der Konflikt
Ein österreichisches und ein deutsches Unternehmen gehen in die Mediation. Die deutsche Firma hat für die österreichische eine vollautomatische Mischanlage für Shampoos errichtet, die bereits in Betrieb genommen wurde, jedoch nicht zur Zufriedenheit der Bestellerfirma arbeitet. Sie beanstandet verschiedene Fehlfunktionen, die nach ihrer Auffassung auf Mängeln im Verantwortungsbereich der Herstellerfirma beruhen. Diese bestreitet die Fehlfunktionen nicht, führt sie jedoch auf Bedienungsfehler sowie darauf zurück, dass der Besteller eine andere Softwarefirma eingeschaltet hat, als vom Hersteller empfohlen. Eine Abnahme ist bereits erfolgt. Jetzt müsste der Restkaufpreis von 50.000,00 € gezahlt werden, Zug um Zug gegen die Übergabe einer Gewährleistungsbürgschaft. Die Bestellerfirma weigert sich jedoch zu zahlen, ehe die Mängel nicht behoben sind.
Warum Mediation?
Die Interessen
In der Mediation stellt sich bei der Klärung der Interessen heraus, dass keiner Partei mit einem Rechtstreit gedient wäre. In diesem müsste mit Hilfe von Sachverständigen in einem mühsamen und aufwendigen Verfahren ermittelt werden, welche Mängel überhaupt vorliegen, wer sie zu vertreten hat, wie sie zu beseitigen sind, welche Kosten dadurch voraussichtlich entstehen und wer sie übernehmen muss. Dabei ist ein Gutachterstreit zu erwarten, mit offenem Ausgang. Schon jetzt haben der eingeschaltete deutsche TÜV und der österreichische TÜV sich zu Einzelfragen unterschiedlich geäußert. Je nach Ergebnis der Beweisaufnahme könnte das Gericht die Herstellerfirma zur Nachbesserung beziehungsweise zum Schadensersatz verurteilen oder die Bestellerfirma zur Zahlung oder beiden Parteien teilweise Recht geben, mit Verrechnung der wechselseitigen Ansprüche. Ein Vergleich ist angesichts der komplexen Situation wahrscheinlich, dies allerdings erst nach einem langen Rechtsstreit.
Mit einem solchen langwierigen Verfahren ist der Bestellerfirma nicht gedient. Sie möchte eine Anlage, die bald voll funktionsfähig ist, damit sie wiederum ihre Kunden zufrieden stellen kann. Sie möchte konstruktive Betreuung und Unterstützung durch die Lieferfirma bei den Problemen, die bei einer neuen, vollautomatischen Anlage immer wieder einmal auftreten können. Sie möchte eine gute Einweisung in die Anlage und eine dauerhafte, vertrauensvolle Kooperation. Die Lieferfirma ist auf Grund einschlägiger Erfahrungen in früheren Konflikten nicht daran interessiert, einen langjährigen Prozess um die offene Forderung zu führen, mit hohen Kosten und ungewissem Ausgang. Ihr liegt an einer zufriedenen Kundin, von der eigenen Unternehmensphilosophie her, aber auch im Hinblick auf Aufträge anderer Unternehmen in dieser Branche. Und sie möchte rasche Zahlung des Restkaufpreises.↵
Das Ergebnis
Die Mediation findet in der Kanzlei des Mediators unter Teilnahme der Geschäftsführer beider Unternehmen statt. Eine Einigung wird schon in der ersten Mediationssitzung von rund zehn Stunden Dauer erzielt. Ergebnis ist eine grundsätzliche Verständigung über die gemeinsame Optimierung der Anlage. Innerhalb der nächsten sechs Wochen wird dann auf der Grundlage eines vom Mediator konzipierten Vertragsentwurfs ein differenzierter juristischer Vertrag entwickelt und verbindlich vereinbart, der zu einer abschließenden Erledigung des Streits führt. Alle diesbezüglichen Klärungen und Abstimmungen erfolgen per E-Mail oder fernmündlich. Externe Anwälte werden nicht eingeschaltet. Die Zusammenarbeit zwischen beiden Unternehmen läuft seitdem zur beiderseitigen Zufriedenheit.
Kostenvergleich
Kosten eines Gerichtsverfahrens
1. Instanz mit Urteil 10.671,90 €
1. Instanz mit Vergleich 13.038,42 €
Kosten der Mediation 3.742,55 €
Bei der Berechnung der Kosten des gerichtlichen Verfahrens sind ein Streitwert von 50.000,00 € für die Zahlungsklage und von weiteren 50.000,00 € für die Widerklage auf Mängelbeseitigung, zusammen 100.000,00 €, zugrunde gelegt. Erfasst sind jeweils die Kosten zweier Anwälte und die Gerichtskosten. Wird im Falle eines erstinstanzlichen Urteils Berufung eingelegt, steigen die Kosten auf mehr als das Doppelte. Hinzu kommen schon in der 1. Instanz die hohen Gutachtenskosten und die vorgerichtlichen Kosten beider Anwälte.
Zufriedenheit mit Ergebnis und Verfahren
Hier können Sie das Teilnehmerfeedback lesen.