Innerbetriebliche Mediation: Konfliktmanagement in einer Sparkasse, Bamberg

„Konfliktmanagement in einer Sparkasse"

Der Konflikt

Zwischen dem zweiköpfigen Vorstand und dem Personalleiter einer Sparkasse mit rund 1 000 Mitarbeitern einerseits und dem aus zwölf Personen bestehenden Personalrat andererseits gibt es seit geraumer Zeit ständige Auseinandersetzungen und Konflikte. Bei zahlreichen mitwirkungspflichtigen Entscheidungen bestehen unterschiedliche Auffassungen. Beide Seiten schöpfen die ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel einschließlich arbeitsgerichtlicher Verfahren aus.

Derzeit laufen 15 verschiedene Prozesse vor den Arbeitsgerichten, auch mit Mitarbeitern der Sparkasse, weil weder Vorstand noch Personalrat ihre Befriedungsfunktion noch ausreichend wahrnehmen können. Man verkehrt fast nur noch schriftlich miteinander. Wichtige Betriebsvereinbarungen liegen auf Eis. In der gesamten Sparkasse leidet aufgrund der Konflikte das Betriebsklima. Seit drei Jahren wurden keine gemeinsamen betrieblichen Veranstaltungen wie Betriebsfeste oder Ausflugsfahrten mehr durchgeführt.


Warum Mediation?

In den gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Lösung von Konflikten hat mal die eine, mal die andere Seite gewonnen. Eine Befriedung ist dadurch nicht eingetreten. Im Gegenteil drohen weitere Prozesse. Als Folge einer Fusion sind erhebliche Veränderungsprozesse zu bewältigen. Bei diesen müssten Vorstand und Personalrat konstruktiv zusammenarbeiten. Die Herstellung eines kooperativen Betriebsklimas ist angesichts der bestehenden und der künftigen Herausforderungen von großer Bedeutung. Der Anwalt der Geschäftsführung empfiehlt angesichts dessen der Geschäftsleitung, eine innerbetriebliche Mediation durchzuführen, um eine grundsätzliche Klärung der Probleme herbeizuführen. Der Vorstand ist nach näheren Informationen über Mediation schließlich dazu bereit, einer Mediator einzuschalten. Auch der Personalrat erklärt sein Einverständnis zur Teilnahme an einer Mediation.

Die Vorbereitung

Im zur Mediation gehörenden gemeinsamen Vorgespräch zwischen Sparkassenvorstand, Personalratsvorsitzenden und Mediator erfolgt zunächst eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der Konfliktsituation. Auf dieser Grundlage und der sich daraus ergebenden Analyse der Konflikte entwickelt der Mediator ein Konzept für das weitere Vorgehen und stimmt es mit den Beteiligten ab. Als Ergebnis wird eine eintägige Mediationssitzung in einer externen Tagungsstätte vereinbart, beginnend an einem Freitagmittag, mit gemeinsamem Abendessen und Übernachtung und mit Fortsetzung der Gespräche am Samstagvormittag.


Die Mediation

An der ersten Mediationssitzung nehmen die beiden Vorstandsmitglieder, der Personalchef und der gesamte Personalrat teil. In der Themenklärung zeigt sich dem Mediator, dass die Konflikte im Wesentlichen in Mängeln des persönlichen und institutionellen Umgangs miteinander liegen, sowie in Defiziten in der Organisation der Zusammenarbeit und in der Kommunikation. Bei der Interessenklärung werden hingegen hohe Übereinstimmungen deutlich. Alle an der Mediation Beteiligten haben den Wunsch nach einem guten Betriebsklima mit Erfolg, gesicherter Zukunft, Kundennähe und Gewinn für die Sparkasse.

Die Kunden sollen in der Sparkasse einen kompetenten Ansprechpartner haben. Personalrat und Vorstand wollen zufriedene und motivierte Mitarbeiter, mit Freude an der Arbeit. Beide Seiten wünschen sich ein partnerschaftliches Verhältnis in ihrer Zusammenarbeit. Unter Anleitung des Mediators stellen beide Seiten mit Erstaunen fest, wie eng beieinander Wünsche, Anliegen und Einschätzungen liegen. Durch die bisherige Fixierung auf die Gegensätze war dies völlig überdeckt. Die Auflösung dieser Wahrnehmungsverzerrungen ist eine der Schlüsselerfahrungen dieser Mediation. Auf dieser Grundlage werden noch in der Mediationssitzung gemeinsam Lösungsoptionen für die dargestellten Konflikte entwickelt.


Die Lösungsfindung

Zur Konkretisierung und Ausformulierung der entwickelten Lösungsvorschläge findet sechs Wochen später in den Räumen der Sparkasse eine weitere vierstündige Sitzung mit dem Mediator statt. Deren Ergebnis sind verbindliche Vereinbarungen über die künftige Zusammenarbeit. Diese werden durch den Mediator als schriftliche Vereinbarung mit der Überschrift „10 Regeln der Zusammenarbeit“ ausformuliert und im Anschluss daran so lange telefonisch und per E-Mail mit beiden Seiten abgestimmt, bis eine allseits zustimmungsfähige Fassung vorliegt. Diese wird dann in einer gemeinsamen Sitzung von Sparkassenvorstand und Personalrat formell unterschrieben und ist seitdem die Grundlage der gemeinsamen Zusammenarbeit.

Wirkungen der Mediation

Die Kooperation zwischen dem Vorstand und dem Personalrat hat sich seit der Durchführung der Mediation nachhaltig verbessert. Auch geraume Zeit danach beschreiben die Beteiligten ihre Zusammenarbeit als konstruktiver, effizienter und befriedigender als früher. Konflikte entstünden weniger rasch und eskalierten weniger. Gegebenenfalls könnten sie schnell und mit eigenen Mitteln ohne externe Unterstützung durch einen Mediator beigelegt werden. Weder Einigungsstellenverfahren noch neue arbeitsgerichtliche Verfahren waren seit der Mediation erforderlich.

Zu Kosten und Teilnehmerfeedback klicken Sie bitte weiter. Zu näheren Einzelheiten des Verfahrens einschließlich der „10 Regeln der Zusammenarbeit“ gehen Sie bitte auf Veröffentlichungen: „Konfliktmanagement durch Mediation. Grundsätzliche Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Personalrat einer Sparkasse“, 2006

Lesen Sie hierzu das Teilnehmerfeedback.