Unterstützung durch Rechtsanwälte

Mediation gibt Rechtsanwälten die Möglichkeit zu einer besonders kundenorientierten, raschen und effizienten Lösung von Konflikten. Sie bietet darüber hinaus die Chance, festgefahrene gerichtliche Auseinandersetzungen, bei denen die juristische Arbeitsweise nicht oder nicht zeitnah zu befriedigenden Ergebnissen führt, zu einem baldigen Abschluss mit allseitiger Zustimmung zu bringen.

Als rechtliche Berater und Vertreter ihrer Mandanten haben Rechtsanwälte auch in der Mediation eine besondere Vertrauensstellung. In die Vorbereitung und die Durchführung der Mediation werden sie umfassend einbezogen. Alle Schritte des Mediationsverfahrens werden mit ihnen abgestimmt. Rechtliche Fragestellungen, deren Erörterung sich als erforderlich zeigt, werden gemeinsam besprochen und geklärt. Die vertrauliche Beratung und Abstimmung mit ihren Mandanten ist auch während der Mediation jederzeit gewährleistet.

Die in der Mediation erzielte Einigung wird von den rechtlichen Beratern der Parteien vertraglich ausformuliert oder, falls der Mediator mit der Entwicklung der Mediationsvereinbarung beauftragt wird, von ihnen rechtlich überprüft. Hinsichtlich dieser Aufgabenverteilung erfolgt eine vorherige Verständigung.

Auch ohne direkte Teilnahme am Mediationsverfahren können Rechtsanwälte jederzeit von ihren Mandanten beratend und unterstützend beigezogen werden. Bei Trennungs- und Scheidungsmediationen obliegt ihnen die anwaltliche Vertretung im gerichtlichen Scheidungsverfahren.

Es besteht strikter Konkurrenzschutz. Dieser ergibt sich für meine Kanzlei im Übrigen schon aus der vollständigen Spezialisierung auf Mediation.